Schulverein Ulzburg e.V.

Der Schulverein der Grundschule Ulzburg besteht seit mehr als 50 Jahren und hat das Ziel, mit Hilfe der Mitgliedsbeiträge und freiwilligen Spenden

  • die Kinder der Grundschule Ulzburg in der Bildung und Erziehung zu fördern,
  • das schulische Leben auf vielfältige Weise zu beleben,
  • die Schule in ihren Vorhaben zu unterstützen und
  • bedürftigen Schülern finanziell zu helfen.

Ermöglicht wird diese Unterstützung sowohl durch die Mitglieder – die sich aus Eltern, Lehrkräften und Ehemaligen zusammensetzen – als auch durch einzelne Spendenbeiträge.

Im Nachfolgenden informieren wir Sie über die Aktivitäten des Schulvereins und würden uns freuen, auch Sie als weiteres Mitglied im Schulverein begrüßen zu dürfen.
Einen genauen Überblick über unsere vielfältigen Projekte können Sie sich auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung verschaffen, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Der genaue Termin wird allen Eltern der Schule per Mail mitgeteilt.

Aktivitäten des Schulvereins

Da die von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Geldmittel noch nie ausreichten und zukünftig weiter reduziert werden sollen, sind weitere finanzielle Unterstützungen für den Schulunterricht, die Schule und die Schüler zwingend erforderlich.

Diese Unterstützung dient zum Beispiel der Anschaffung von

  • Gerätschaften, Schulbüchern und Materialien für den Unterricht,
  • Musikinstrumenten,
  • Sportgeräten,
  • Pausenspielen, etc.

Auch die finanzielle Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familien zur Teilnahme an Klassenreisen, Schulausflügen und anderen Veranstaltungen wird vom Schulverein übernommen.

Wie werde ich Mitglied im Schulverein?

Das Beitragsformular können Sie ausdrucken, ausfüllen und im Sekretariat der Schule abgeben.

Highlights

  • Bewirtung bei der Einschulungsfeier
  • Mitwirkung am Familienfrühstück für die neuen ersten Klassen
  • Bewirtung beim Lauffest
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung des jährlichen Kinderfestes

Bei diesen Veranstaltungen werden zusätzlich unsere Logoprodukte (T-Shirts, Sweatshirts, Sweatshirt-Jacken mit Schulemblem) angeboten.

  • Einsatz für die Neuanschaffung des Schulschiffes (2010)
  • Präventionsausstellung zum Schutz vor sexuellem Missbrauch (seit 2010 alle drei Jahre)
  • Motorikspiele für den „Pausenspaß“ (seit 2010 und laufend)
  • finanzielle Bezuschussung aller Kinder in der Zirkuswoche (alle vier Jahre)

Unsere Logoprodukte

Mitglieder des Vorstandes

Der Vorstand: Kathleen Streichert (1. Vorsitzende)
Stefan Röglin (2. Vorsitzender)
Kristina Dugaro (1. Schriftführerin)
Jennifer Baumgarten (2. Schriftführerin)
Silke Mertschat (Rechnungsführerin)
Franziska Bork (Beisitzerin)
Christina Woywod-Leste (Beisitzerin)

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

… dann senden Sie uns gern Ihre E-Mail an 

Satzung

Schulverein Ulzburg e. V.

§ 1 Name
Der Verein trägt den Namen „Schulverein Ulzburg e.V.“ und hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Bad Bramstedt eingetragen.

§ 2 Zielsetzung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und der Erziehung der Kinder der Grundschule Ulzburg.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die vielfältigen unterrichtlichen und erzieherischen Belange der Schule gefördert und auch die auf die Weckung der Gemeinschaftserziehung gerichteten Unternehmungen wie Schullandheimaufenthalte, Klassenreisen, Schulwanderungen und dergl. gefördert und unterstützt werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Finanzielle Mittel
Die zur Erreichung seines gemeinnützigen Zweckes benötigten Mittel erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen sowie durch Stiftungen.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 Begünstigungsverbot
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Beginn der Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will.

Ein- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich oder zur Niederschrift zu übermitteln.

§ 7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt a) durch Austritt, b) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate mit seinem Beitrag im Verzuge ist, oder wenn ein Mitglied gegen die Bestrebungen des Vereins verstößt. Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung in der nächsten Mitgliederversammlung zu.

Mit dem Tage des Austritts oder Ausschlusses des Mitgliedes erlöschen alle Rechte an das Vereinsvermögen.

§ 8 Beitrag
Der Jahresbeitrag wird vom Mitglied selbst festgesetzt, sollte jedoch 12 Euro nicht unterschreiten.

Der Beitrag kann per Banküberweisung oder Dauerauftrag auf das Konto des Schulvereins bei der Raiffeisenbank Henstedt-Ulzburg überwiesen werden.

Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage des Mitgliedes kann der Beitrag durch Beschluss des Vorstandes vorübergehend gestundet oder erlassen werden.

§ 9 Zusammensetzung des Vorstandes
Zur Leitung der Geschäfte des Vereins ist der Vorstand bestimmt. Dieser setzt sich aus 5 Personen zusammen, von denen 2 Vertreter der Lehrerschaft sein sollen.

Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Schriftführer und dem Rechnungsführer.

Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Für besondere Fälle und Arbeiten können dem Vorstand bis zu 6 Beisitzer beigegeben werden.

Der Vorsitzende vertritt den Verein im Sinne des § 26 BGB. Alle Mitglieder des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich ihre notwendigen Auslagen vergütet. Weder der Vorstand noch die Mitglieder des Vereins dürfen aus Einnahmen oder dem Vermögen irgendwelche Sondervorteile erhalten.

Für Einzelanschaffungen bis zu einem Wert von 500 Euro, die der Erreichung der in § 2 beschriebenen Ziele dienen, ist der/die
Schulleiter /in hiermit bevollmächtigt mit einem weiteren Vorstandsmitglied zu entscheiden. Solche Anschaffungen bzw. Ausgaben dürfen jedoch in einem Kalenderjahr die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge nicht überschreiten. Über diese Ausgaben ist bei der nächsten Vorstandssitzung mit einer schriftlichen Aufstellung zu berichten.

§ 10 Geschäftsjahr, Satzungsänderungen
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des gleichen Kalenderjahres. Zum Schluss des Geschäftsjahres haben 2 Rechnungsprüfer die Kasse und die Rechnungsführung zu prüfen. Die Rechnungsprüfer werden von den Mitgliedern der Hauptversammlung für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist nicht möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.

Satzungsänderungen müssen in der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

Der Vorstand hat das Recht, etwaige redaktionelle Satzungsänderungen, welche vom Vereinsregister des Amtsgerichts oder vom Finanzamt gewünscht werden, selbständig ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

§ 11 Mitgliederversammlungen
In jedem Geschäftsjahr findet eine Hauptversammlung statt. In dieser wird der Rechenschaftsbericht und die Jahresabrechnung gegeben. Jedes 3. Jahr wird der Vorstand gewählt. Die Jahresabrechnung muss vorher durch die beiden Rechnungsprüfer geprüft werden.

Dem Vorstand muss durch die Mitgliederversammlung Entlastung erteilt werden.

Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf durch den Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 Mitgliedern einberufen. Die Einladung erfolgt 8 Tage vorher mit Bekanntgabe der Tagesordnung. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Für alle Anträge genügt die einfache Mehrheit.

Über jede Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, welches vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen ist.

§ 12 Sicherung der finanziellen Mittel
Alle beschafften Mittel des Vereins werden sicher angelegt.

§ 13 Auflösung des Vereins
Anträge betreffs Auflösung des Vereins müssen 3 Wochen vorher den Mitgliedern bekanntgegeben werden. Sie müssen von mindestens einem Viertel aller Mitglieder unterzeichnet sein. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung.

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Henstedt-Ulzburg mit der Maßgabe, es für gleichartige gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

§ 14 Mitteilungspflicht an das Finanzamt
Beschlüsse über Satzungsänderungen, welche die Zwecke des Vereins und seine Vermögensverwendung betreffen, sind dem Finanzamt mitzuteilen.